Bebauungspläne
Allgemeines
Bebauungspläne regeln unter anderem mit Festsetzungen über die Art und Weise, das Maß und die überbaubare Grundstücksfläche, wie einzelne Grundstücke oder Gebiete genutzt werden dürfen. Sie bestimmen zum Beispiel, ob die Flächen bewohnt oder vom Gewerbe genutzt werden sollen, wie viele Wohneinheiten erlaubt sind, wie groß die Grund- und Geschossfläche sein darf, welche Form das Dach haben muss, wie die Grundstücke zugänglich gemacht werden und ob, wo und wie viele Stellplätze es für das Bauobjekt geben soll. Auch die Gestaltung der Außenanlagen kann geregelt werden. Bei der Anzahl der einzelnen Bestimmungen pro Bebauungsplan ist die Gemeinde flexibel. Sie werden auf Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Illingen erlassen, wenn sie ein Planerfordernis sieht.
Solche Bebauungspläne können als ein städtebauliches Instrument bezeichnet werden, das es der Gemeinde ermöglicht, ihre Planungshoheit auszuüben und die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Liegen keine Bebauungspläne vor, richtet sich das Baurecht im Ort nach dem Bestand der umliegenden Bebauung (§ 34 BauGB).
Bebauungspläne sind rechtsverbindliche Satzungen, das heißt, sie gehören zum Ortsrecht der Gemeinde. Wenn auch nur in vereinfachter Form, werden Bebauungspläne bereits seit den 1920er Jahren aufgestellt als sogenannte Baulinienpläne. In Illingen gibt es derzeit etwa 90 Bebauungspläne, die rund 70 Prozent des Gemeindegebiets (bebaubare Fläche) abdecken.
Wie nutze ich die Bebauungspläne online?
Auf dem Internetauftritt der Gemeinde Illingen sind die wichtigsten Bebauungspläne aufgeführt, welche in digitaler Form dem Anwender lesbar zur Verfügung gestellt werden. Wurden Pläne überarbeitet, ist dies durch Anmerkungen wie 1. Änderung, 2. Änderung und so weiter gekennzeichnet. Grundsätzlich ersetzen die Änderungen in ihrem (Teil-) Bereichen den ursprünglichen Bebauungsplan, der jedoch weiterhin gültig ist. Es wird daher empfohlen, sich auch vorhergehende Fassungen anzusehen.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Illingen haben und bauliche Anlagen errichten, ändern oder deren Nutzung ändern möchten, können Sie gerne im Bauamt anrufen oder dorthin eine E-Mail schreiben. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Selbstverständlich können Sie auch vor Ort mit fachkundiger Beratung den jeweiligen Bebauungsplan einsehen.
Zu den einzelnen Bebauungsplänen gelangen Sie hier.