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Gemeinde Illingen

Der perfekte Ort, Geschichte zu erleben, 
die Gegenwart zu genießen und die 
Zukunft zu gestalten.

 

Was können wir für Sie tun?

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Rathaus

Öffnungszeiten und Termine im Rathaus

Das Rathaus ist von Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr für den regulären Publikumsverkehr geöffnet.  

 

Das Bürgerbüro bietet zusätzliche Termine von Montag bis Mittwoch von 14:00 -15:15 Uhr an. Darüber hinaus sind ist auch die Terminvereinbarung von Montag bis Mittwoch in den sonstigen Bereichen der Verwaltung möglich.

 

Für Terminanfragen beim Bürgerbüro wenden Sie sich bitte an oder telefonisch an 07042/8242-0. Generell wird zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der jeweiligen Mitarbeiter eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

 


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Waldsperrung in Illingen und Schützingen wegen Drückjagden

 

Am Samstag, den 02. November 2024, 09. November 2024 und 16. November 2024 finden im Gemeindewald Illingen und Staatswald auf der Gemarkung Schützingen und Illingen Drückjagden auf Veranlassung der Jagdpächter und der Forst Baden-Württemberg (AöR) statt. Aus Gründen der Waldbewirtschaftung wird daher aufgrund des § 38 Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg der Gemeindewald Illingen/Schützingen und der Staatswald Illingen/Schützingen

 


am Samstag, den 2. November 2024 wie folgt gesperrt:

 

-    Gemeindewald Schützingen und Staatswald
Nördlich der L 1131 (zwischen Gündelbach und Zaisersweiher)
von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr


 am Samstag, den 9. November 2024 wie folgt gesperrt:

 

-    Gemeindewald Illingen westlich der K 4510 (zwischen Illingen und Schützingen) 

von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

-    und Staatswald westlich der K 4510 von 8:00 Uhr bis 16.00 Uhr


  am Samstag, den 16. November 2024 wie folgt gesperrt:

 

-    Staatswald
-    Nördlich der K 4575 (zwischen Illingen und Ensingen)
-    und östlich der K 4510
-    von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    
Diese Sperrung ist der Forstbehörde angezeigt.

Die nach der Waldsperrungsverordnung vom 24. Mai 1978 vorgesehenen Sperrungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Beschilderung wird von den Jagdausübungsberechtigten selbst angebracht.

Aufgrund dieser Sperrungsanordnungen ist ein allgemeines Betreten des Gemeindewaldes Illingen und Schützingen sowie des Staatswaldes in den betroffenen Bereichen nach § 38 Landeswaldgesetz, zu den oben genannten Zeiten nicht möglich.

 

Hinweise:

Neben den Sperrungen der Waldwege sind Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum nicht auszuschließen. Es ist mit Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf und neben dem Duretweg nicht geparkt werden darf. Die öffentlichen Parkflächen befinden sich am Kletterpark und am Eingang zu den Klosterseen bzw. gegenüber davon.
 


Weihnachtsbäume gesucht!

 

Wie jedes Jahr sollen der Schillerplatz, der Posthof in Illingen sowie der Platz vor dem Rathaus in Schützingen in der Weihnachtszeit jeweils von einem Weihnachtsbaum geschmückt  werden. Wenn Sie in Ihrem Garten oder auf Ihrem Wiesengrundstück einen geeigneten Nadelbaum gut zugänglich stehen haben, den Sie der Gemeinde und vor allem der Allgemeinheit spenden möchten, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir bitten um Mitteilung bis zum 08.11.2024 an das Rathaus Illingen oder setzen Sie sich direkt mit unserem Bauhofleiter Herrn Schmidt unter Tel. 07042 – 8242 320 in Verbindung.

 

Ihr Bauamt
 

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Bürgerinformation Industriegebiet Ost

Bürgerinformationsveranstaltung zum „Industriegebiet Ost“

 

Am 12. September fand in der Stromberghalle die Informationsveranstaltung zur Vorbereitung des Sanierungsgebiets „Industriegebiet Ost“ statt, in welcher die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung, die Informationen zum Verfahren und dessen Ziele, die Förderinformationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer und das Zwischenergebnis der Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzepts vorgestellt wurde.  Von den Bürgerinnen und Bürgern wurden zahlreiche Fragen zu den unterschiedlichen Themenbereichen gestellt, welche von Herr Stimpel von der wüstenrot Haus- und Städtebau und Herrn Bürgermeister Pioch beantwortet wurden.

 

PDF Präsentation zur Bürgerinformationsveranstaltung

 


Ressourcen welken

Energieberatung im Rathaus Illingen

Pressemitteilung vom 17.09.2024

 

Seit Juli 2024 können sich die Illinger Bürgerinnen und Bürger einmal im Monat kostenlos im Rathaus zu allen Themen der energetischen Sanierung beraten lassen. Die Beratungen werden jeden 1. Dienstag im Monat von 14:30 bis 16:30 Uhr im Rathaus Illingen von kompetenten und unabhängigen Energieberatern der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH kostenlos durchgeführt.

 

Die nächsten Beratungstermine finden am 01.10.2024 statt (nur mit Terminbuchung).

 

Die Energieberatung dauert rund 45 Minuten und hilft Ihnen einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Kosteneinsparung, der energetischen Sanierung sowie der Nutzung von Erneuerbaren Energien bei Ihrem Gebäude möglich und sinnhaft sind. Typische Beratungsinhalte sind bei Hausbesitzern oft die Möglichkeiten eines Heizungstauschs, die Gebäudedämmung oder auch die Beratung zu Fördermitteln. Selbstverständlich sind auch Mieter/innen herzlich in der Energieberatung willkommen und können Beratung zu Energieeinsparmöglichkeiten im Alltag, eine Erläuterung zur Plausibilität von Energiekosten-Abrechnungen oder auch bspw. Informationen zur Balkon-Photovoltaik erhalten.

 

Für die Beratung ist es hilfreich aber nicht notwendig, die Strom- und Heizkostenabrechnung oder auch Baupläne zum Termin mitzubringen, damit einzelfallbezogen beraten werden kann.

 

Sollte kein Beratungstermin im Illinger Rathaus für Sie passend sein, können Sie selbstverständlich auch einen Beratungstermin in der keep gGmbH oder jedem anderen Beratungsstandort buchen. Die Buchung von Beratungsterminen ist dabei online über die Homepage der keep gGmbH: www.keep-energieagentur.de oder von Montag bis Donnerstag, 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter 07231 308 6868 möglich.
 


AVG

Nächtliche Instandhaltungsarbeiten der DB InfraGO der Linien S5 und S51 zwischen Söllingen und Pforzheim Hbf

 

An einigen Nächten im Zeitraum vom 13. September, bis 28. September, finden Instandhaltungsarbeiten der DB InfraGO zwischen Söllingen und Pforzheim Hbf statt.
In der Nacht am Freitag, 13. September (ab circa 20:30 Uhr bis circa 23:45 Uhr), führt die DB InfraGO Arbeiten an der Strecke zwischen Söllingen und Pforzheim durch. Aus diesem Grund müssen die Stadtbahnen der Linie S5 und S51 zwischen Söllingen und Pforzheim Hbf entfallen. Ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen soll eingerichtet werden.

 

 

Die komplette Pressemitteilung lesen Sie hier.

 


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Ihre Schornsteinfegermeister informieren

 

Ab dem 12.09.2024 beginnen wir mit den Schornsteinreinigungen in Schützingen und Illingen.

 

Sollten wir Sie nicht antreffen, werden wir Ihnen einen genauen Termin vorschlagen.

 

Ihre Schornsteinfegermeister

Andreas C. Burger & Markus Banghard



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Feldwegsanierung

 

Ab Montag, den 05.08. beginnen am Feldweg unterhalb der Heidehöfe in Illingen sowie im Bereich der sogenannten Wasserspiele bis zur Zufahrt des Jagdhauses Behr in Schützingen die vorbereitenden Arbeiten zur Feldwegsanierung. Die Firma Seybold wird in einem ersten Arbeitsgang eine Asphaltschicht als Ausgleichsschicht aufbringen. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich 07.08.2024 dauern. Die Feldwegabschnitte werden für diesen Zeitraum voll gesperrt. Wir bitten um Beachtung.

 

PDF Lageplan_OB_Schützingen_Villa_Behr

PDF Lageplan_OB_Illingen_Heidehof_Fuchsgärten


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Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Wichtige gesetzliche Änderung 

 

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle war in der Vergangenheit, auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen, im Außenbereich auch außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen möglich. 


Die abfallrechtlichen Grundlagen der Landesvorschrift (Abfallbeseitigungsgesetz von 1972) sind zwischenzeitlich überholt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat in § 6 die europäische Abfallhierarchie übernommen, wonach die Abfallverwertung absoluten Vorrang vor einer Beseitigung hat – also auch vor dem Verbrennen. Durch die bundesgesetzliche Regelung sind abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt. Somit ist es auch den Gemeinden nicht mehr möglich angemeldete Feuer zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle an der Anfallstelle zuzulassen. Im gesamten Enzkreis ist bei Abfällen dieser Art eine Verwertung z.B. über die Häckselplätze oder eine Eigenkompostierung möglich. Ausnahmen aufgrund beispielsweise ansteckendem Schädlingsbefall sind vorab mit dem Umweltamt des Landratsamtes Enzkreis zu klären. Festgestellte Verstöße können und werden mit Geldbußen geahndet werden.
 



Erneuerung der Wasserleitungen von Einmündung Uhlandstraße bis Luigstraße 31

 

Ab 20.06.2024 wird mit der Einrichtung der Baustelle aufgrund Neuverlegung der Hauptwasserleitung im Bereich Luigstraße Einmündung Uhlandstraße begonnen.
Baubeginn ist Montag der 24.06.2024. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich ca. 2 Monate andauern und in Abschnitten von jeweils ca. 50 m durchgeführt. 
Dabei wird die Straße halbseitig gesperrt sein. Sollten kurzfristigen Vollsperrungen erforderlich werden, wird dies den Anwohnern im Vorfeld mitgeteilt.
 

Luigstraße Illingen


Ausbau der Rad-, Fuß- und Wirtschaftswege Illingen - Mühlacker OT Lienzingen und Illingen - Vaihingen/Enz OT Gündelbach – Beginn der Restarbeiten durch die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Satteldorf

 

Ab 27.05. bzw. ab dem 03.06.2024 beginnt die Firma Leonhard Weiss mit der Erledigung der Restarbeiten auf den beiden Feldwegen zwischen Illingen und Lienzingen und zwischen Schützingen und Gündelbach. Dabei kann es zu Behinderungen für den Rad- und Fußverkehr sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr kommen. Sperrungen sind nicht erforderlich, jedoch sollten die örtlichen Hinweisschilder beachtet werden.
 


Vollsperrung der L1131 zwischen Schützingen und Zaisersweiher

 

Vom 15.01.2024 bis voraussichtlich Ende des Jahres wird der Straßenabschnitt wegen Brückensanierungsarbeiten voll gesperrt sein. 
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.


Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert und es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren von inoffiziellen Ausweichrouten über die Feld-und Waldflur verboten ist.

 

Es werden in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen im Bereich dieser Strecken stattfinden und Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet.